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Die Frage «Wie weit kann die öffentliche Hand den Fremdenverkehr fördern?» unterstellt bereits die vollzogene Tatsache der staatlichen Förderung des Fremdenverkehrs. Sie scheint diese hinzunehmen, ja sogar davon auszugehen, dass der Staat den Fremdenverkehr fördern soll, vielleicht sogar muss, wobei es dann, nur noch einen Schritt bis zur Untersuchung und zum Entscheid darüber bedeuten würde, wie weit er iiberhaupt zu gehen imstande ist, um das apodiktisch feststehende Gebot der staatlichen Unterstüzung maximal zu erfüllen.
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1967
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