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I. Rationalisierung und RechnungswesenDas Rechnungswesen ist ein Kontrollinstrument, das zur Überwachung der Wirtschaftsgebarung und der wirtschaftlichen Lage einer Unternehmung dient. Seine Hauptaufgabe besteht darin, der Unternehmungsleitung jederzeit Aufschluss zu geben über den Stand des Vermögens und der Schulden einerseits sowie über die Entwicklung von Aufwand und Ertrag anderseits. Über diese Faktoren muss die Unternehmungsleitung stets Bescheid wissen, wenn sie nicht planlos in den Tag hinein operieren will. Für eine zielbewusste Unternehmungsführung hat das Rechnungswesen darüber hinaus auch Auskunft zu geben über die mutmassliche zukünftige Entwicklung. Die Registrierung von Tatsachen, die bereits der Vergangenheit angehören, ist nur ein Teil, wenn auch ein wichtiger, des Rechnungswesens. Seine volle Bedeutung erlangt dieses aber erst, wenn es auf die Zukunft ausgerichtet ist und die nötigen zahlenmässigen Unterlagen liefert für die laufend zu treffenden Dispositionen.

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