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Deklarativ betrachtet ist das Recht auf Reisen eines der grundlegendsten Menschenrechte. Um das Recht auf Reisen bzw. das Recht auf Tourist zu sein einem Einzelnem realisierbar zu machen, müssen bestimmte Vorbedingungen erfllt werden: es müssen gengend Finanzmittel zur Verfügung stehen und es sollten keine politische Barrieren bestehen, die die freie Bewegung begrenzen würden. Gleichzeitig musss man auch über genügend Freizeit verfügen, es muss der Bedarf nach touristischer Rekreation bestehen und dieser Bedarf muss mit einem Angebot von dessen Befriedigung verbunden werden, d.h. einem Touris‐musangebot. Zur Zeit sind die ersten zwei Faktoren als begrenzt zu betrachten, die Zukunft wird es beweisen können, ob der touristische Verkehr (z.B. aus ökologischen Gründen) auch die Grenze der Weiterentwicklung an der Seite der Befriedigungs‐möglichkeiten erreichen wird.

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