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Ausgangspunkt und gesetzgeberisches Motiv für die in einigen Bäderländern seit dem 15. Jahrhundert und auch in der Schweiz schon über 100 Jahren übliche Kurtaxe ist der Gedanke, den Kurortsgemeinden Mittel für Einrichtungen und Veranstaltungen zu beschaffen, die vor allem den Kurgästen zugute kommen sollen. Damit erscheint auch die Heranziehung der Kurgäste zur Finanzierung dieser Einrichtungen gerechtfertigt.

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