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lm allgemeinen wirtschaftlichen Sprachgebrauch versteht man unter Innovation die Markteinführung von neuen Produktionsprozessen und/oderProdukten bzw. Dienst ‐leistungen. Wrde man sich diesem Sprachgebrauch anschliessen, so würden alle institutionell‐organisatorischen, rechtlichen oder sozialen Neuerungen aus dieser Betrachtung herausfallen, obwohl feststeht, dass auch von diesen Neuerungen bedeutende Einflsse auf die Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben, Sektoren, bzw. ganzen Volkswirtschaften ausgehen können, sei es durch die Neuerung selbst oder dadurch, dass sie die Voraussetzung fr die Nutzung von Produkt‐, Dienst‐leistungs‐ und Prozessinnovationen schaffen können. Ein Beispiel im Tourismusbereich wäre der verstärkte Einsatz von EDV und der dadurch bedingte Durchbruch des globalen Verteilungs‐ /Verbuchungs‐/Reservie‐rungssystemes. Sicherlich sind daher auch sozialrechtliche bzw. institutionell organisatorische Neuerungen als Innovation aufzufassen. Gerade auf diesem Gebiet scheint es in der österreichischen Landschaft der erstarrten, z.T. oft noch mittelalterlich anmutenden Normen, Institutionen und Gesetze einigen Aufholbedarf gegenüber dem Ausland zu geben.

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