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Unter einem Reisebüro wollen wir mit Hunziker und Krapf jene Unternehmungen verstehen, “die keinen anderen Zweck als die gewerbsmässig betriebene Reisevermittlung für Dritte” verfolgen. Wesentlicher Bestandteil des Reisebürobegriffes ist also das Erwerbsprinzip. Infolgedessen gehören Institutionen, die gleichfalls der Reisevermittlung obliegen, damit aber gemeinnützige oder soziale Absichten verfolgen, grundsätzlich begriffsmässig nicht hierher.
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1950
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