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Die in Deutschland ziemlich fortgeschrittene Vereinheitlichung der Buchhaltung und Kalkulation geht auf Schmalenbach zurück, der bereits 1927 seinen Kontenrahmen veröffentlichte und damit die Grundlagen für die weitere Entwicklung schuf. Als erste amtliche Massnahme erging 1937 ein Ministerialerlass, der Richtlinien zur Organisation der Buchführung im Rahmen eines einheitlichen Rechnungswesens, den allgemeinen Reichskontenrahmen mit dem Beispiel eines Kontenplanes für Fertigungsbetriebe und Erläuterungen dazu enthielt. In Durchführung dieses Erlasses haben die Fachorganisationen der gewerblichen Wirtschaft in ihren Bereich für die Betriebe der Industrie, des Handels, des Verkehrs, Banken und Versicherungen, Handwerksbetriebe usw. Buchführungsrichtlinien und Normal‐, Branchen‐ oder Einheitskontenpläne aufgestellt. Dieseumfassenden Rationalisierungsarbeiten haben mehrere Jahre in Anspruch genommen und sind durch den Verlauf des Krieges erheblich gestört worden.

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