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Die Verpflegungsbetriebe nehmen unter den gastwirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen eine besondere Stellung ein: immer mehr werden von ihnen ausser rein betrieblichen Aufgaben Funktionen sozialen Charakters verlangt; den Werksküchen, den Verpflegungsabteilungen von Sanatorien und Kurpensionen, von Kindergärten, von Rekreationsstätten usw. liegt Heilfürsorge verschiedener Intensität zugrunde. So dehnt sich der Kreis solcher Verpflegungsbetriebe, die nicht mehr rein kulinarische Aufgaben zu erf&uumlllen haben, immer mehr aus. Mit der Vermehrung von sozialen Einrichtungen in Fabriken und Büros hört die Beschaffung zumindest eines Teiles der täglichen Verköstigung auf, eine rein private Angelegenheit des Verbrauchers zu sein; sie gehört vielmehr zu den Angelegenheiten, die im allgemeinen Interesse kollektiv besorgt werden. Falsch gewählte und einseitige Ernährung verursacht Gesundheitsschäden, die präventiv durch geeignete Wahl von Speisen vermindert oder vermieden werden. Den Verpflegungsbetrieben obliegt deshalb die Notwendigkeit, ihren Wirkungskreis nicht nur nach wirtschaftlichen Grundsätzen, sondern im Einklang mit den Resultaten der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiete der Volksernährung und unter direkter Mitwirkung von Diätspezialisten zu gestalten.

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