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Grundsätzlich unterscheidet sich die touristische Werbung von jeder anderen Werbung, obwohl auch sie eine «Markenartikelwerbung» ist, dadurch, dass das Produkt von Industrie, Handel, Gewerbe, welches durch die Werbung in Absatz und Verkauf gefördert werden soll, dann kurzerhand aufgegeben wird, wenn festgestellt werden muss, dass es nicht (oder nicht mehr) «einschlägt». Sang‐ und klanglos verschwindet es vom Markt und wird bestenfalls durch ein anderes, besseres ersetzt. Es handelt sich hier um das Unternehmerrisiko, das zum vornherein einzukalkulieren ist und durch geeignete Massnahmen in erträglichen Grenzen gehalten werden muss.
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1978
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